Netzwerk "BÜRGER für BÄUME"

Wer möchte leben ohne den Trost der Bäume (G.Eich)

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 Zweifelhafte Klassiker:

"BAURECHT gilt vor BAUMRECHT"           KSTA3-Baurecht-vor Baumrecht-20090430.JPG 

 "Auch GRÜNFLÄCHEN sind BAULAND"        NEIN, so einfach sollte das nicht sein !!

Wir verweisen hier nochmal auf die Problematik des Klingelpützparks in Köln.
 http://buerger-fuer-baeume.com/klingelpuetzpark.aspx

Köln, linksrheinisch, südlich der Severinsbrücke, 
die Bauvorhaben des Rheinauhafens schwappen über die Rheinuferstraße
und schon wieder ist eine grüne Oase verschwunden.
Baurecht gilt vor Baumrecht.                      Ob das ewig so weitergehen kann ??
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Grünflächen und Spielplätze sind kein Bauland !!

 "Wohnen am Strom" im Zusammenhang mit der Regionale 2010.
 
Hier reagieren wir auf Protest, der an uns herangetragen wurde,
gegen die geplante Bebauung einer öffentlichen Grünfläche.
 
Es geht um das Vorhaben "Cohnenhofstraße" in Köln Merkenich / Langel.
Dort soll eine Grünfläche in Bauland umgewandelt werden.
Wird der Grundsatz, "Grünflächen sind kein Bauland" zu leichtfertig aufgegeben ??
Wir meinen, Ja und wenden uns an die Grünen.
Die Grünen meinen, Nein und antworten uns.
Hier der Schriftverkehr:
 
Betreff: Fwd: Wohnen am Strom, Gruenflaechen sind kein Bauland !!

GRÜNFLÄCHEN SIND KEIN BAULAND !!  DAS GILT AUCH FÜR "WOHNEN AM STROM"


http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=Cohnenhofstra%C3%9Fe+2,+K%C3%B6ln&sll=51.151786,10.415039&sspn=14.132112,39.506836&ie=UTF8&hq=&hnear=Cohnenhofstra%C3%9Fe+2,+K%C3%B6ln+50769+K%C3%B6ln,+Nordrhein-Westfalen&t=h&ll=51.04532,6.927588&spn=0.001727,0.004823&z=18

Sehr geehrte .................

die 3. Änderung des Bebauungsplanes 65569/03, Cohnenhofstaße, liegt auf dem Tisch.
Einmal mehr wütet die Regionale 2010 in der Stadt.
In diesem Fall wird der Grundsatz, "GRÜNFLÄCHEN SIND KEIN BAULAND" mit Füßen getreten.
Es ist wie so oft in diesen Fragen, es herrscht "DAS SCHWEIGEN DER GRÜNEN".

Und das, obwohl die Absicht, eine öffentliche Grünfläche in Bauland umzuwandeln und durch
Anwendung des § 13a Baugesetzbuch die Untere Landschaftsbehörde zu umgehen,
klar und für jede und jeden Grünen lesbar formuliert ist.

Hier der Text:

Ziel der Planung ist die Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche
in eine Baufläche zur Realisierung einer Wohnbebauung im Sinne
des 1. Preisträgers des Architekturwettbewerbs :rhein - „wohnen am strom".
Hinweis: Gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird dieser
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt.

Das ist, wie Sie sicherlich von uns erwarten, natürlich nicht hinnehmbar.
Wir erwarten 3 Stellungnahmen. Eine Ihrer Fraktion der BV Chorweiler,
eine der grünen Ratsfraktion und eine des AUG.
Wir werden unsere Kritik und diese Stellungnahmen ins Internet stellen unter
www.buerger-fuer-baeume.com

Falls Sie von Stellungnahmen absehen, wofür es möglicherweise gute Gründe gibt,
teilen Sie uns diese Beweggründe bitte mit. Wir wollen das Verhalten der Kölner Grünen
der interessierten Öffentlichkeit im Internet erklären können.

Ich möchte noch einen weiteren Aspekt ansprechen. Rheinseitig des Langeler Dammes
gibt es Baumbestand, der die berühmten Sichtbeziehungen zum Rhein wesentlich einschränken dürfte.
Beim "Regionale 2010- Projekt WOHNEN AM STROM" dürfte erheblicher Druck bestehen,
diese Sichtbeziehungen unbeeinträchtigt sicherzustellen.
Wir erwarten Ihr uneingeschränktes Engagement für diesen Baumbestand, da die Problematik absehbar
und ausreichend Zeit für die entsprechenden Aktivitäten gegeben ist.

Wir freuen uns auf schlüssige Erklärungen und überzeugende Positionen der Grünen

Harald von der Stein
Netzwerk BÜRGER für BAUME

Hier die Antwort der Grünen, für die wir uns ausdrücklich bedanken:
 
Sehr geehrter Herr von der Stein, 
 
ich erlaube mir im Namen der Fraktion zu antworten:
Bei der geplanten Bebauung am Langeler Damm handelt es sich nach Untersuchungen der Verwaltung ".. um den wenig schutzwürdigen Boden B 5 (Braunerde). Zudem befinden sich dort Wiese, kleinere Gehölze und 4 Bäume, die  gleichwertig ersetzt werden.
 
Zudem ist das Gebiet bereits durch Straßen und Kanal erschlossen, es sind keine aufwändigen Erschließungsmaßnahmen notwendig und dies bedeutet immer, Schaffung von Wohnraum ohne große zusätzliche Versiegelung von Flächen. Die Bauhöhe wird festgeschrieben, um das Ortsbild nicht zu wesentlich zu beeinträchtigen.
 
Aus all diesen Gründen können wir Ihrer grundlegenden Kritik/Ablehnung der Bebauung  nicht folgen. Schaffung von neuem Wohn - oder Gewerberaum bedeutet immer ein Abwägen zwischen den Belangen der nachfragenden Bevölkerung, die ein Recht auf Wohn- und Arbeitsraum besitzt und dem Schutz von Naturräumen.
 
Mit  freundlichen Grüßen
 
Rita Lück
Stadtentwicklung und Verkehr
Fraktion die Grünen
Rathausplatz 1
Spanischer Bau
50667 Köln
Tel. 0221-221-25915 / fax: 0221-221-24555

Wir möchten die Antwort der Grünen an dieser Stelle nicht bewerten. Wir stimmen allerdings der Auffassung zu, dass die Auflösung solcher Gegensätze im Ausgleich berechtigter Interessen liegt. Ob ein solcher Interessenausgleich immer zu Lasten der Grünflächen und der Baumbestände gehen muss,
wagen wir zu bezweifeln. 

"Grünflächen sind kein Bauland", bei diesem Grundsatz soll es bleiben !!