Es geht um die älteste, noch stehende, Buche im Kölner Rochuspark.
Sie ist ein Naturdenkmal
Die Notwendigkeit der Fällung wird begründet mit der Vekehrssicherungspflicht der Stadt Köln.
Der Baum sei nicht mehr standsicher, er sei vom Brandkrustenpilz befallen. Ein möglicher Befall
mit dem Brandkrustenpilz wird nicht bestritten, die abgeleitete Feststellung, die Standsicherheit
des Baumes sei nicht mehr gegeben, erscheint hingegen verfrüht und nicht belegt. Die Buche ist
wohl die älteste im Rochuspark und darf keinesfalls Vermutungen folgend gefällt, bzw. ohne
gesicherte Erkenntnisse über ihre tatsächliche Standfestigkeit vorsichtshalber verstümmelt werden.
Baumschutzinitiativen fordern im Vorfeld der geplanten Fällung Zugversuche an diesem Baum,
die sein Verhalten bei kritischen Windlasten zweifelsfrei zeigen werden.
und verweisen auf die Arbeitsstelle für Baumstatik: http://www.baumstatik.de/
Der Brandkrustenpilzbefall betrifft lt. Gutachter eine wesentliche Stammgabelung und daher
stimmen wir dem Einbau einer Kronensicherung ausdrücklich zu. Weitergehende Maßnahmen
am gefährdeten Kronenteil schließen wir nicht aus. Vor Fällung erwarten wir weiterhin den
Nachweis der angeblich ungenügenden Standsicherheit durch Zugversuche.